Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schwimmverein Würzburg 05 e.V. – Fitness

 

  1. Vertragsschluss

1.1 Zustandekommen des Vertrags und Leistungsumfang

Die Mitgliedschaftsvereinbarung (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch die Unterzeichnung rechtswirksam zustande. Das Studio gewährt dem Mitglied während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten Zugang zu den im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Leistungen und Einrichtungen. Die Nutzung der Studioeinrichtungen ist ausschließlich Mitgliedern mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.2 Zusätzliche Leistungen und Mitteilungspflichten

Leistungen und Angebote, die nicht ausdrücklich Bestandteil des abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrags sind, werden gesondert berechnet. Das Mitglied verpflichtet sich zudem, Änderungen vertragsrelevanter Daten, insbesondere des Namens, der Anschrift, der Kontaktdaten oder der Bankverbindung, dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Dies dient einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung sowie einer reibungslosen Kommunikation und Zahlungsabwicklung.

1.3 Besondere Regelungen für Jugendliche

Eine Mitgliedschaft kann erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres begründet werden. Für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zulässig. Die Teilnahme an Probetrainings ist ebenfalls erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres gestattet.

  1. Vertragslaufzeit / Kündigung / Stilllegung

2.1 Mindestvertragslaufzeit und Verlängerung

2.1.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeit

Der Vertrag wird zunächst für die im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils ein Monat, sofern er nicht vom Mitglied oder vom Schwimmverein Würzburg 05 e.V. fristgerecht gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

2.2 Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden.

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag, sofern vereinbart, entsprechend den vertraglichen Regelungen automatisch.

Die Kündigung hat mindestens in Textform (z. B. schriftlich oder per E-Mail) zu erfolgen und muss dem jeweils anderen Vertragspartner fristgerecht zugehen.

 

2.3 Stilllegung der Mitgliedschaft

Eine vorübergehende Stilllegung der Mitgliedschaft ist ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen möglich und bedarf der Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests. Die Dauer der Stilllegung richtet sich nach dem im Attest bestätigten Zeitraum. Während der Stilllegung ruht die Nutzungsmöglichkeit der Studioeinrichtungen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der genehmigten Stilllegung.

2.4 Preisanpassungen / Widerspruchsrecht

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist das Studio berechtigt, die Mitgliedsbeiträge angemessen anzupassen, sofern sich insbesondere Betriebskosten, Energiepreise, gesetzliche Abgaben oder sonstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen wesentlich verändern.

Das Mitglied wird über eine beabsichtigte Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informiert.

Das Mitglied ist berechtigt, der Beitragserhöhung bis zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform zu widersprechen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gilt die Preisanpassung als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird das Mitglied im Rahmen der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Datenschutz

3.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Mitgliedschaftsvereinbarung geregelten Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierdurch keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen werden und die Änderungen aufgrund gesetzlicher, rechtlicher oder sonstiger wesentlicher Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich sind.

Das Mitglied wird über geplante Änderungen mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform, insbesondere schriftlich oder per E-Mail, informiert. Die Änderungen gelten als angenommen, sofern das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird das Mitglied im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

3.2 Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Vertragsbeendigung verarbeitet das Studio als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder.

Sofern das Mitglied ausdrücklich eingewilligt hat, erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten zusätzlich zum Zwecke der werblichen Ansprache. Die Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können den gesonderten Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

 

Stand 01.05.2026